Ausstellung: Einmal Empire und zurück. Surasi Kusolwong, 1-Euro-Market

Ausstellung: Einmal Empire und zurück. Surasi Kusolwong, 1-Euro-Market (© Roman Mensing/artdoc.de)

Für Antragsteller

Für Antragsteller

Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen. Nicht gefördert werden zum Beispiel investive Maßnahmen (Anschaffungen, Instandhaltungskosten, Renovierungsbedarf u.a.) sowie Projekte von Privatpersonen.

Das Kuratorium der Kulturstiftung tagt zwei Mal im Jahr, um über Anträge zu entscheiden. Dementsprechend sind folgende Antragsfristen einzuhalten: Der 28. Februar und der 31. August eines jeden Jahres.

Antragsteller finden hier das Antragsformular sowie wichtige Informationen in den Fördergrundsätzen und Verwendungshinweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.