Neben der Förderung kultureller Projekte und Kooperationen in der Region wirbt die LWL-Kulturstiftung für die Verstärkung stifterischen Engagements. Sie betrachtet Kulturförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von vielen Schultern getragen wird. So ist die Unterstützung dieser Kulturarbeit durch Zustiftungen und Spenden ein klares Bekenntnis für die kulturelle Vielfalt und Entwicklung in Westfalen-Lippe.

ZUSTIFTUNGEN

Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der LWL-Kulturstiftung und damit die Zinserlöse, aus denen die Fördermittel aufgebracht werden. So erhöhen sich die Erträge und damit die Leistungsfähigkeit und die Handlungsmöglichkeiten der Stiftung langfristig.

Dies ist umso wichtiger, da selbst bei niedrigen Inflationsraten das Stiftungskapital jedes Jahr real abnimmt, wenn es nicht regelmäßig durch Zustiftungen aufgestockt wird. Die Zustiftungen selbst dürfen nicht direkt zur Zweckverwirklichung angegriffen werden und stärken somit auf lange Sicht die Möglichkeiten der Stiftung.

Wenn Sie sich für diese Form der Unterstützung der LWL-Kulturstiftung entscheiden, bezeichnen Sie Ihre Zuwendung bei der Überweisung oder Übergabe bitte ausdrücklich als Zustiftung. Anderenfalls ist die Stiftung aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen, Ihre Zuwendung wie eine Spende zeitnah für die Stiftungstätigkeit zu verwenden und nicht dem Kapitalstock zuzuführen.

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VERDOPPLUNGSFONDS

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert als Stifter private Zustiftungen in besonderem Maße: Für jede private Zustiftung, die die LWL-Kulturstiftung in den Kapitalstock erhält, stiftet der Landschaftsverband den gleichen Betrag nochmals hinzu. So fördert der LWL in mehrfacher Weise: Er belohnt das privatwirtschaftliche stifterische Engagement und erhöht langfristig gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten der Stiftung. Aus aufsichtsrechtlichen Gründen ist das Zustiftungsvolumen des LWL derzeit auf 13 Millionen Euro begrenzt.

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SPENDEN

Mit einer Spende unterstützen Sie die laufenden Projekte der Stiftung – entweder fließen Ihre Mittel in das laufende Haushaltsjahr allgemein oder Sie weisen es einem unserer geförderten und laufenden Projekte zu. Anders als Zustiftungen müssen Spenden direkt verwendet werden. Bitte geben Sie bei der Überweisung einen Projektnamen an, sofern Sie Ihre Spende einem Projekt zugutekommen lassen wollen.

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KONTOVERBINDUNG

Ihre Zuwendungen (ob Zustiftung oder Spende) erreichen uns bei der

Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE38 4005 0150 0034 3504 70, BIC: WELADED1MS

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STEUERLICHE VORTEILE

Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder rufen Sie die Informationen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen ab.

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