FRISTEN UND TERMINE
Zu zwei fristen im Jahr ist eine Antragstellung möglich: 28. Februar und 31. August. Das Stiftungskuratorium entscheidet in den darauffolgenden Sitzungen (Juni und Dezember eines Jahres) über alle fristgerecht eingegangenen Anträge.
FÖRDERKRITERIEN
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe.
Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Durch aktive Vernetzungen, Partnerschaften und Kooperationen rücken Regionen, Städte und Gemeinden zusammen und bündeln somit ihre Potentiale. Die regionale Kulturpflege in Westfalen-Lippe entfaltet so ihre Stärken und behält ihre Besonderheiten.
Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.
WAS UND WEN WIR FÖRDERN
- Projekte aller kultureller Sparten
- Kulturelle Netzwerke und Leutturmprojekte in und für Westfalen-Lippe
- Projektförderung i.d.R. ab 10.000 Euro
- Steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen (keine Privatpersonen)
WAS UND WEN WIR NICHT FÖRDERN
- investive Maßnahmen sowie Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Ankäufe
- Grundsätzlich keine institutionelle Förderung
- Keine Vergabe von Stipendien
- Privatpersonen
ANTRAGSDOKUMENTE UND -STELLUNG
Wir berücksichtigen ausschließlich fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge:
- bis 28. Februar oder 31. August
- per Mail bis Tag der Antragsfrist 23:59 Uhr an Svenja Boer, svenja.boer(at)lwl-kulturstiftung.de, oder
- postalisch, es gilt der Posteingangsstempel
- vollständig durch: Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Anlagen (siehe Downloadbereich der Internetseite)
BERATUNG VOR DER ANTRAGSFRIST
Wir beraten Sie gern vor der Antragsstellung und besprechen mit Ihnen, ob Ihre Projektidee weiterqualifiziert werden muss, damit sie die förderfähigen Kriterien erfüllt. Eine Beratung bietet sich auch an, wenn Sie nicht sicher sind, wann Sie einen Antrag bei uns stellen sollten. Melden Sie sich oder schicken Sie Ihre Projektskizze mit der Bitte um einen Beratungstermin.
ANSPRECHPARTNER:INNEN
Svenja Boer, E-Mail: svenja.boer(at)lwl-kulturstiftung.de, Tel.: 0251 591-4086
Dr. Friederike Maßling, E-Mail: friederike.massling(at)lwl.org, Tel.: 0251 591-3856