FÖRDERGRUNDSÄTZE
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen. Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Durch aktive Vernetzungen, Partnerschaften und Kooperationen rücken Regionen, Städte und Gemeinden zusammen und bündeln somit ihre Potentiale. Die regionale Kulturpflege in Westfalen-Lippe entfaltet so ihre Stärken und behält ihre Besonderheiten. Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.
Nicht gefördert werden investive Maßnahmen (z. B. Anschaffungen, Instandhaltungskosten, Renovierungsbedarf u. a.). Förderungsfähig sind Projekte anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Projekte von Einzelpersonen oder von nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen werden nicht gefördert.
ANTRAGSFRISTEN
Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden: 28.02.2021 (Kuratoriumssitzung Mai 2021) sowie 31.08.2021 (Kuratoriumssitzung November 2021). Es gilt der Poststempel. Eine digitale Zusendung ist nicht möglich.
ANTRAG STELLEN
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Fördergrundsätze und Verwendungshinweise, damit Sie einordnen können, ob Ihr geplantes Projekt zu diesen Grundsätzen passt.
Damit wir Ihr Projekt bei der Vergabe von Fördermitteln berücksichtigen können, reichen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan fristgerecht ein.
BERATUNG
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Svenja Boer, 0251 591-4086, svenja.boer(at)lwl-kulturstiftung.de
Dr. Friederike Maßling, 0251 591-3856, friederike.massling(at)lwl.org
HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG GEFÖRDERTER PROJEKTE
Allen Förderempfänger*innen erhalten mit der schriftlichen Bewilligung auch die Fördergrundsätze und Verwendungshinweise, die bei der Umsetzung des Projektes zu berücksichtigen sind. Die Informationen zum Mittelabruf, zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Berichtspflicht sind in der Durchführungsphase zu beachten.
HINWEISE ZUR LOGOVERWENDUNG UND PRESSEARBEIT
Die Stiftung will die geförderten Projekte der Öffentlichkeit und der Fachwelt bekannt machen und für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nutzen. Sie erwartet daher, dass die Förderungsempfänger*innen in allen Veröffentlichungen in der Presse, Rundfunk, Fernsehen, neuen Medien und in ihren eigenen Publikationen ausdrücklich und in angemessenem Umfang auf die Unterstützung durch die LWL-Kulturstiftung hinweisen.
Hierfür soll u. a. das Logo der LWL-Kulturstiftung genutzt werden. .
Weiter bittet die LWL-Kulturstiftung um Bild- und Textmaterial zu dem geförderten Projekt für die Dokumentation und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung. Die Bilder sollten folgende Parameter erfüllen: ausdrucksstarke und ansprechende Motive (nicht zu kleinteilig und diffus), im Format 10 x 15 cm mindestens 300 dpi, Angaben zum Urheber (Fotograf/in) und Rechteinhaber (z.B. Institution). Mit der lizenzfreien Bereitstellung der Bilder willigen Sie ein, dass die Stiftung die Bilder für die oben genannten Zwecke verwenden und veröffentlichen darf. Es fallen keine Kosten für die Nutzung an. Bitte reichen Sie diese Unterlagen digital ein.
Öffentlichkeitswirksame Termine wie zum Beispiel Förderbescheidübergaben, Pressetermine und Eröffnungen sollen bitte mit der LWL-Kulturstiftung abgestimmt werden, um Repräsentanzen durch Vertreter der Stiftung berücksichtigen zu können.
Kontakt:
Anja Tomasoni, anja.tomasoni(at)lwl-kulturstiftung.de, Tel.: 0251 591-6929
LOGO LWL-KULTURSTIFTUNG
HINWEISE ZUM PROJEKTABSCHLUSS
Der Verwendungsnachweis, der die satzungsgemäße und gemeinnützige Verwendung der Fördermittel belegt, ist der LWL-Kulturstiftung bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Projektes zu übersenden. Er umfasst eine Schriftliche Stellungnahme, die finanzielle Schlussrechnung und Belegexemplare der Drucksachen. 20% der zugesagten Fördersumme werden erst nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Alle Informationen für Förderempfänger*innen sind den Fördergrundsätzen und Verwendungshinweisen zu entnehmen und werden auf unserer Internetseite skizziert.