Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis, der die satzungsgemäße und gemeinnützige Verwendung der Fördermittel belegt, ist der LWL-Kulturstiftung bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Projektes zu übersenden. Er umfasst eine Schriftliche Stellungnahme, die finanzielle Schlussrechnung und Belegexemplare der Drucksachen. 20% der zugesagten Fördersumme werden erst nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.