Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der LWL-Kulturstiftung und damit die Zinserlöse, aus denen die Fördermittel aufgebracht werden. So erhöhen sich die Erträge und damit die Leistungsfähigkeit und die Handlungsmöglichkeiten der Stiftung langfristig.
Dies ist umso wichtiger, da selbst bei niedrigen Inflationsraten das Stiftungskapital jedes Jahr real abnimmt, wenn es nicht regelmäßig durch Zustiftungen aufgestockt wird. Die Zustiftungen selbst dürfen nicht direkt zur Zweckverwirklichung angegriffen werden und stärken somit auf lange Sicht die Möglichkeiten der Stiftung. Wenn Sie sich für diese Form der Unterstützung der LWL-Kulturstiftung entscheiden, bezeichnen Sie Ihre Zuwendung bei der Überweisung oder Übergabe bitte ausdrücklich als Zustiftung. Anderenfalls ist die Stiftung aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen, Ihre Zuwendung wie eine Spende zeitnah für die Stiftungstätigkeit zu verwenden und nicht dem Kapitalstock zuzuführen.