ANTRAGSTELLUNG: NÄCHSTE FRIST 28. FEBRUAR 2026! NEUES ANTRAGSFORMULAR AB MÄRZ 2025!
Die nächste Antragsfrist ist Samstag, 28. Februar 2026 für Projekte, die frühestens ab Mitte 2026 beginnen. Neu seit März 2025: Die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstler:innen, die an einem Projekt beteiligt sind!
Die Antragstellung beginnt bei uns bereits mit dem Angebot zur Antragsberatung für alle Interessierten. In den Phasen vor den Antragsfristen 28.02. (im Schaltjahr der 29.02.) und 31.08. bieten unsere Mitarbeiter:innen eine kompetente Beratung für die Weiterentwicklung einer Projektidee.
> ALLE INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSTELLUNG UND ZUR EINFÜHRUNG DER BERÜCKSICHTIGUNG VON HONORARUNTERGRENZEN
PROJEKTDURCHFÜHRUNG
Vom Mittelabruf über Logoverwendung und Repräsentanzen bis zum Austausch während der Projektlaufzeit: ein partnerschaftlicher Dialog mit allen Projektverantwortlichen ist für uns ein wichtiger Teil der Stiftungarbeit und führt zu einer starken Wahrnehmbarkeit Ihrer Projekte und unserer Unterstützung.
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PROJEKTABSCHLUSS
Für den erfolgreichen Abschluss eines geförderten Projektes erwarten wir einen vollständigen Verwendungsnachweis.
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